Laut Gesetzgeber besteht für Jugendliche unter 18 Jahren,
die Möglichkeit eines längeren Aufenthaltes als 24:00 Uhr in
Discotheken oder Tanzlokalen wenn sie einen
Aufsichtpflichtberechtigten dabei haben, mit der von den
Eltern ausgefüllten Aufsichtspflichtübertragung.
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